Wir werden vorrangig im deutschen Raum arbeiten, falls unsere Tätigkeit doch einmal im Ausland ausgeführt wird, gilt das Deutsche Recht. Kaufverträge bedürfen keiner Schriftform.
- Nachdem Sie Ihr Obst auf das Förderband der mobilen „Apfelquetsche“ gegeben haben, gilt dies automatisch als Auftrag.
- Der Auftrag muss entsprechend der produzierten Saftmenge beglichen werden.
- Es gelten die vor Ort angeschlagenen Preise.
- Die Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Je nach Reifegrad und Obstsorte quetschen wir eine Ausbeute von ungefähr 70 %. Die Qualität und Haltbarkeit des Endproduktes Saft ist von der Qualität des verwendeten Obstes abhängig.
Da wir vor Ort keine Qualitätskontrolle vornehmen können übernehmen wir keinerlei Garantieansprüche bezüglich der Haltbarkeit.
Im Falle von technischen Störungen, Defekten oder unabwendbaren Ereignissen besteht kein Rechtsanspruch.
Natürlich versuchen wir eine für beide Parteien erträgliche Lösung zu finden.
Bei längeren Wartezeiten bauen wir auf gutes Wetter und innere Ruhe und freuen uns für Sie tätig werden zu können.